Der Nordrhein-Westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster hat heute die 2,5 Prozent Hürde bei Kommunalwahlen gekippt. Eingeführt worden war die Sperrklausel im Jahr 2016 unter rot-grüner Landesregierung. Damit können in NRW auch künftig Parteien, die weniger als 2,5 Prozent der Wählerstimmen erreichen, Mitglieder in die Räte entsenden.
Über das Urteil freut sich natürlich auch Nadja Reigl, Ratsmitglied der Piratenpartei in Dortmund. Bei der Wahl 2014 hatte die Piratenpartei 2,3 Prozent erreicht und damit 2 Sitze im Rat der Stadt Dortmund erhalten.
Dazu Nadja Reigl:
„Als Mitglied der Piratenpartei begrüße ich natürlich das Urteil. Denn mit einer Sperrklausel von 2,5 Prozent hätten wir im Jahr 2014 den Einzug in den Dortmunder Rat nicht geschafft. Aber mir geht es gar nicht in erster Linie um unsere beiden Ratsmandate, sondern vielmehr um unsere Wähler. Das waren bei der letzten Kommunalwahl fast 5000 Menschen. Wir können doch nicht sagen: „Eure Meinung lassen wir unter den Tisch fallen. Ihr seid uns nicht genug.“ Wir haben von diesen Menschen doch einen politischen Auftrag bekommen. Wo bliebe denn bei einer gültigen Sperrklausel der Minderheitenschutz?
Ohnehin gibt es doch ohnehin so etwas wie eine natürlich Sperrklausel. Längst nicht jeder Kandidat, der nur eine Handvoll Stimmen bekommt, kann auch in den Rat einziehen.“